Honorar

Honorar für psychotherapeutische Leistungen


 
Gesetzlich Versicherte Patienten:

Die Verhaltenstherapie stellt ein sog. Richtlinienverfahren dar, dessen Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Für eine direkte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötige ich lediglich Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.


 
Privatversicherte Patienten:

In der Regel werden auch von Privaten Krankenkassen die Kosten einer ambulanten Richtlinien-Psychotherapie übernommen. Bitte klären Sie vor Beginn einer Psychotherapie, ob und in welchem Umfang Ihre Private Krankenkasse die Kosten übernimmt und welche Antragsformalitäten hierfür erforderlich sind. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Aktuell wird eine Sitzung (50min) in der Regel mit dem 3,0 fachen Satz (131,15 Euro) honoriert.


 
Selbstzahler:

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten ihrer Psychotherapie selbst zu tragen, wodurch keine weiteren Formalitäten zu beachten sind. Auch in diesem Fall richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt nach dem 3,5fachen Satz derzeit 153,00 Euro pro 50 Min- Therapiesitzung.
 
 

Honorar aller Coaching, Paartherapie und Beratungsleistungen


Im Gegensatz zur Psychotherapie geht es bei Coaching und Beratung nicht um Behandlung von Problemen mit Krankheitswert. Bei Coaching- und Beratungs-Angeboten handelt es sich um Selbstzahlerleistungen, da die Kosten für eine psychologische Beratung oder ein Coaching weder von privaten noch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Für Coaching und Beratung berechne ich den 3,0fachen Satz (131,15 Euro) nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Paartherapie und Familientherapie berechne ich den 3,5fachen Satz (153,00 Euro) nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).